Diesel-Katalysator nachrüsten und Kfz-Steuer sparen


Wie kann ich Kfz-Steuern sparen?

Durch den Einbau unseres Diesel-Katalysator erreicht Ihr Geländewagen oder Transporter die Schadstoffklasse EURO III (98/69EG IIIA).
Die Kfz-Steuer sinkt dadurch auf nur 17,25 € pro 100ccm Hubraum und Jahr.

Beispielrechnung:

Angenommen Ihr Geländewagen oder Transporter hat einen Dieselmotor mit 2.8 Liter Hubraum, für den Sie derzeit 1085,84 € Kfz-Steuer pro Jahr bezahlen. Durch die Nachrüstung unseres Diesel-Katalysators bezahlen Sie nun nur noch 483,- € pro Jahr. Sie sparen sich dadurch 602,84 € im Jahr.


Erhalte ich eine Feinstaubplakette?

Gelbe FeinstaubplaketteUnser Katalysator erfüllt die Schadstoffklasse EURO III (98/69EG IIIA).
Dadurch erhalten Sie die gelbe Feinstaubplakette.




Der Weg zum Steuern sparen

Sie klären vor der Bestellung die Eintragung des Katalysators mit Ihrem Sachverständigen und dem Straßenverkehrsamt (siehe Info weiter unten auf dieser Seite).

Wenn die Eintragung geklärt ist, bestellen Sie den Katalysator für Ihr Fahrzeug direkt im Internetshop.
Schicken Sie uns eine Kopie Ihres Fahrzeugbriefes (oder Fahrzeugschein) per eMail oder Post.

Nach Zahlungseingang wird ein kundenspezifisches Gutachten für Ihr Fahrzeug erstellt und mit dem Katalysator an Sie geschickt. Der Katalysator wird in die bestehende Auspuffanlage eingeschweißt.
Bei einigen Fahrzeugen ist eine Korrektur der Einspritzpumpe erforderlich. Hierdurch kann sich die Motorleistung verringern.
Diese Arbeiten müssen durch eine Fachwerkstatt oder anerkannten AU-Betrieb durchgeführt werden.

Nach dem Einbau lassen Sie sich von einem zugelassenen Sachverständigen den korrekten Einbau bestätigen.
Mit der Prüfbescheinigung die Sie erhalten haben und dem Gutachten, lassen Sie sich von der Zulassungsstelle, bzw. Ihrem Straßenverkehrsamt die neue Abgasschlüsselnummer zuteilen.
Sie erhalten dann in Kürze einen neuen Steuerbescheid, und ggf. zuviel bezahlte Kfz-Steuer zurück erstattet. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen weiter unten auf dieser Seite.

Auflagen

  • zul. Gesamtgewicht über 2500 kg jedoch nicht mehr als 3500 kg
  • Leergewicht (ohne Fahrer) bei PKW (M1) über 1660 kg
  • Leergewicht (mit Fahrer) bei LKW/So.Kfz (N1) über 1735 kg
  • Montage durch eine Fachwerkstatt oder anerkannten AU-Betrieb

Wichtig:
Laut neuester Rechtssprechung darf der Sachverständige bei der Eintragung des Katalysators die Abgas-Schlüsselnummer nicht mehr ändern.
Der Sachverständige trägt in diesem Fall den Katalysator nur als Bauteil ohne änderung der Abgas-Schlüsselnummer ein.
Die änderung der Abgas-Schlüsselnummer ist dem Straßenverkehrsamt vorbehalten.

Bitte klären Sie vor der Bestellung die Eintragung mit Ihrem Sachverständigen und die änderung der Abgas-Schlüsselnummer mit Ihrem Straßenverkehrsamt.
Ein Mustergutachten zur Klärung können Sie hier gegen eine Schutzgebühr von EUR 20,- anfordern. Bitte führen Sie dazu Ihre Adress- und Fahrzeugdaten auf und dass Sie das Mustergutachten für den Katalysator haben möchten.

Das Gutachten wurde auf Serienmodelle mit Schaltgetriebe ausgestellt.
Sollten Sie bereits Änderungen an Ihrem Fahrzeug durchgeführt haben, oder Ihr Fahrzeug ein Automatikgetriebe haben, kontaktieren Sie uns bitte.