Erhöhung der Anhängelast (Zuglast) und Auflastung Gesamtgewicht
Wir bieten für viele PKW, Transporter, Wohnmobile und Geländewagen (SUV) die Möglichkeit zum auflasten der Anhängelast und der Auflastung des zulässigen Gesamtgewichts.
Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen zur Erhöhung der Zuglast und des zulässigen Gesamtgewichts sowie Tools zum berechnen der Anhängelast. Die Auswahl des Fahrzeugs zur Auflastung erfolgt bequem über unseren Online-Shop oder einfach über nachfolgendes Auswahl-Menü:
Erhöhung der Anhängelast (Zuglast)
Standen Sie auch vor dem Problem, dass ein Anhänger, Wohnwagen oder Bootsanhänger gezogen werden sollte, aber die Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht ausreichend war? Eine Überschreitung der zulässigen Gewichte kann zu hohen Geldstrafen führen. Lassen Sie es gar nicht soweit kommen.
Wir haben für viele Fahrzeuge die Lösung: Erhöhung der Anhängelast durch eine Auflastung.
Der Weg zu einer höheren Anhängelast:
Wir benötigen zur Prüfung eine Kopie (Scan oder Foto) vom aktuellen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Ihres Fahrzeuges. Sollte es sich um ein Neufahrzeug handeln, bitte eine Kopie vom Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) mit der EG-übereinstimmungsbescheinigung (auch COC-Papiere genannt). Sie können uns diese Unterlagen bequem über unser Kontakt-Formular oder per eMail schicken.
Sollte an Ihrem Fahrzeug bereits eine Anhängerkupplung verbaut sein, können wir die damit mögliche Zuglast berechnen und prüfen ob diese für die Auflastung geeignet ist. Schicken Sie uns bitte hierzu ein Foto vom Typenschild, welches an der Quertraverse der Anhängerkupplung angebracht ist. Teilen Sie uns bitte auch mit, welche Anhängelast Sie mindestens benötigen.
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen prüfen wir ob bei Ihrem Fahrzeug eine Zuglasterhöhung möglich ist, und ob die ggf. bereits verbaute Anhängerkupplung verwendet werden kann. Das Ergebnis erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit per eMail mitgeteilt. Sollte es Unstimmigkeiten geben, oder weitere Daten benötigt werden, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Nachdem Sie uns den Auftrag erteilt haben und wir Ihre Zahlung verbuchen konnten, lassen wir die TÜV-Bescheinigung zur Auflastung der Anhängelast für Ihr Auto erstellen. Die TÜV-Bescheinigung (ggf. mit Anhängerkupplung - wenn diese im Lieferumfang enthalten ist), welche spezifisch mit der Fahrzeug-Ident-Nummer Ihres Fahrzeuges ausgestellt wird, erhalten Sie innerhalb weniger Tage geliefert.
Sie nehmen - falls bei Ihrem Kraftfahrzeug erforderlich - die nötigen Umbaumaßnahmen für die Auflastung vor.
Anschließend lassen Sie die Abnahme der Anhängelasterhöhung bei einem dafür zugelassenen Sachverständigen vornehmen. Mit der Bescheinigung, welche Sie von dem Sachverständigen erhalten, lassen Sie von der Zulassungsstelle, bzw. Ihrem Straßenverkehrsamt die Änderungen in die Fahrzeugpapiere übernehmen. Sollten Sie mit der Lieferung eine TÜV-Bescheinigung nach §13 oder §15 FZV erhalten, legen Sie diese direkt beim Straßenverkehrsamt vor. Die Abnahme und Eintragung führen Sie bitte innerhalb vier Wochen durch.
Auflagen:- Erhöhte Anhängelast bis 8% Steigung.
- Gilt nur bei serienmäßigem Zustand des Fahrzeuges.
- Fahrzeug muss in einem vorschriftsmäßigen, verkehrssicheren Zustand sein.
Wichtig:
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Erhöhung der Anhängelast nicht vom Fahrzeughersteller entwickelt wurde, und dieser eine Garantie oder Gewährleistung ablehnen kann. Bitte beachten Sie, dass sich die Angaben auf Serienmodelle beziehen. Sollten bereits Änderungen oder Sonderausstattungen am Kfz vorhanden sein, kontaktieren Sie uns bitte vorher. Für viele Modelle bieten wir auch eine Erhöhung des zulässigen Zug-Gesamgewichtes an. Wenn gewünscht können wir für Sie prüfen, ob es bei Ihrem Fahrzeug erhöht werden kann.
Anhängelast berechnen:
Nachfolgend können Sie Anhand der Ihnen vorliegenden technischen Daten die rechnerisch maximal mögliche Anhängelast mit der verbauten Anhängerkupplung berechnen.
Das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges entnehmen Sie bitte dem Fahrzeugschein unter Feld F.1.
Der D-Wert ist auf dem Typenschild der Anhängerkupplung aufgeführt.
Zugkraft des Anhängers berechnen:
Sie machen sich sorgen, dass Ihr Pkw der erhöhten Zuglast nicht stand hält?
Mit nachfolgendem Rechner berechnen Sie die Zugkraft in Newton (N), mit welcher der Hänger bei einer Steigung am Zugfahrzeug zieht. Geben Sie einfach die bisherige und die erhöhte Anhängelast an.
Gesamtbewertung zu Auflastung und Anhängelasterhöhung: 4.98/5.00 basierend auf (644) Bewertungen
Bestellung: Zügige Antworten vom Verkäufer, schnelle Abwicklung!
Produkt: Tüv Eintragung hat ohne Probleme geklappt!
Bestellung: Super Kontakt , Schnelle Antwortzeit
Alles bestens und auch wie beschrieben gerne wieder .
Bestellung: Sehr gute fachmännische Beratung, Bearbeitung und schnelle Lieferung.
Vielen Dank, Wolfgang Meyer
Bestellung: Bestellabwicklung lief so ab, wie von Herrn Bihler beschrieben. Trotz anstehender Feiertage schnelle Abwicklung. Ist schon einen 6.* Stern wert. Von der Sorte akkurater Menschen gibt es nur noch wenige, einer davon ist Herr Bihler. Keine Frage zuviel immer eine Antwort und darauf kann man sich verlassen.
Produkt: Produkt macht einen soliden Eindruck. Wurde auch alles abgenommen und eingetragen.
Bestellung: Unkomplizierte und schnelle Abwicklung. Sehr netter Kontakt. Herr Bihler reagierte sogar sonntags auf Rückfragen.
Produkt: Alles erfolgte wie zugesagt. Der weitere notwendige Ablauf verlief unter Berücksichtigung der mitgegeben Hinweise reibungslos.
Kurzum: Alles perfekt. Jederzeit wieder.
weitere Bewertungen anzeigen
Auflastung des zulässigen Gesamtgewichts
Ihr Fahrzeug hat eine zu geringe Zuladung oder Ihr Wohnmobil überschreitet nach dem Umbau das zulässige Gesamtgewicht?
In unserem umfangreichen Angebot an Auflastungen finden Sie für viele Personenkraftwagen, Transporter und Wohnmobile eine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts (Feld F.1 und F.2 im Kfz-Schein). Bei einigen Modellen (z.B. VW Sharan) kann durch die Auflastung das Fahrzeug sogar bei der Feinstaubplakette besser eingestuft werden.
Der Weg zu einem höheren zulässigen Gesamtgewicht:
Zur Prüfung einer möglichen Auflastung benötigen wir eine Kopie (Scan oder Foto) vom aktuellen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Ihres Fahrzeuges. Sollte es sich um ein Neufahrzeug handeln, bitte eine Kopie vom Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) mit den COC-Papieren (EG-übereinstimmungsbescheinigung). Sie können uns diese Unterlagen bequem über unser Kontakt-Formular oder per eMail schicken. Teilen Sie uns bitte auch mit, welches zulässige Gesamtgewicht Sie mindestens benötigen.
Nachdem wir Ihre Unterlagen erhalten haben prüfen wir, ob eine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts möglich ist und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Sollte es Abweichungen geben, oder weitere Daten für die Auflastung benötigt werden, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Nach Auftragserteilung und Eingang der Vorkasse-Zahlung wird die kundenspezifische TÜV-Bescheinigung für Ihr Fahrzeug erstellt. Hierin wird zusätzlich die Fahrzeug-Ident-Nummer Ihres Fahrzeuges aufgeführt. Die TÜV-Bescheinigung für die Auflastung erhalten Sie dann innerhalb weniger Tage geliefert.
Sollte für das Auflasten des Fahrzeuges eine technische Änderung erforderlich sein (siehe Artikelbeschreibung im Shop), nehmen Sie die nötigen Umbaumaßnahmen vor.
Anschließend lassen Sie Ihr Fahrzeug bei einem dafür zugelassenen Sachverständigen (z.B. TÜV-Süd) abnehmen. Mit der Bescheinigung, welche Sie von dem Sachverständigen erhalten, lassen Sie von Ihrem Straßenverkehrsamt die Änderungen in die Fahrzeugpapiere übernehmen. Sollten Sie mit der Lieferung eine TÜV-Bescheinigung nach §13 oder §15 FZV erhalten, legen Sie diese direkt beim Straßenverkehrsamt vor. Nachdem die Auflastung in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, dürfen Sie die höhere Zuladung nutzen. Die Abnahme und Eintragung führen Sie bitte innerhalb vier Wochen durch.
Auflagen:- Fahrzeug muss für die Auflastung in einem serienmäßigen, vorschriftsmäßigen und verkehrssicheren Zustand sein.
Wichtig:
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Auflastung des zulässigen Gesamtgewichts nicht vom Fahrzeughersteller entwickelt wurde, und dieser eine Garantie oder Gewährleistung ablehnen kann. Bitte beachten Sie, dass sich die Angaben auf Serienmodelle beziehen. Sollten bereits Änderungen oder Sonderausstattungen am Fahrzeug vorhanden sein, kontaktieren Sie uns bitte vorher.